Du hast dein Abi so gut wie in der Tasche und planst eine Ausbildung zu beginnen? Da wäre es doch NICE TO KNOW, dass du deine Ausbildungszeit verkürzen kannst.
Die Dauer eines anerkannten Ausbildungsberufes ist in der Ausbildungsordnung festgelegt. Je nach Fachrichtung beträgt sie in der Regel 3 bzw. 3,5 Jahre und steht später auch in deinem Ausbildungsvertrag. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) lässt aber Abweichungen von diesen Regelausbildungszeiten zu.
Du hast also beispielsweise dein Abi oder Fachabi erreicht, dann ist es durchaus möglich, die Ausbildungsdauer unter bestimmten Voraussetzungen bereits mit Vertragsabschluss zu verkürzen.
Die Ausbildungszeit kann aber auch noch während der Ausbildung verkürzt werden, wenn das Erreichen des Ausbildungszieles und der Ausbildungsinhalte gesichert ist. Dieser Fall kommt erst gegen Mitte deiner Ausbildungszeit, in der Regel nach der Zwischenprüfung, infrage. Dafür kannst du einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung stellen. Den Antrag stellst du alleine. Allerdings müssen sowohl dein Ausbildungsbetrieb als auch die Berufsschule deine guten Leistungen bestätigen und die vorzeitige Zulassung befürworten. Eine Änderung der Ausbildungszeit in deinem Ausbildungsvertrag ist nicht erforderlich. Wenn du die Prüfung bestanden hast, endet auch deine Ausbildung vorzeitig, mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss (§ 21 BBiG).
Wir finden, das ist NICE TO KNOW!
Alle weiteren Infos findest du auf der Seite der Niederrheinischen IHK. Den Link dazu findest du am Ende des Textes.
Und falls du noch ein wenig Hilfe bei der Auswahl benötigst, welcher Ausbildungsberuf es denn nun sein soll, dann sollten wir uns am Donnerstag, den 12. September 2024 auf der connect me – Messe für Ausbildung, Praktikum und Berufseinstieg in der wir4-Region sehen. Hier kannst du erste Kontakte mit Firmen knüpfen und dich unkompliziert über eine Ausbildung informieren.
Wir sehen uns auf der connect me!